Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Sie waren zum Stichtag 01.12.2022 an der Hochschule Biberach eingeschrieben? Dann werden Sie in Kürze einen Brief mit Ihrem Zugangscode und weiteren Informationen erhalten.

Sollten Sie seit der Exmatrikulation umgezogen sein, dann teilen Sie bitte Ihre neue Anschrift unter spindler@hochschule-bc.de mit.

Unter folgendem Link finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen und können die Einmalzahlung beantragen.

https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

Bei Fragen an die Hochschule Biberach können Sie sich gerne telefonisch Montag – Freitag von 13.00 bis 14.00 Uhr an Frau Spindler wenden.

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