Das Institutszentrum für Angewandte Forschung (IAF) ist die zentrale Koordinations- und Dienstleistungseinheit für die sieben Fachinstitute der Hochschule Biberach. Ihnen steht das IAF bei der Anbahnung und Durchführung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten beratend und unterstützend zur Seite. Das IAF übernimmt hierbei die zentrale administrative und finanzielle Koordination der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Ziel des IAF ist es, ideale Rahmenbedingungen für die Forschungsaktivitäten in den Fachinstituten zu schaffen.


Lehren und forschen an der Hochschule Biberach ist von dem Selbstverständnis getragen, dass Forschung und Entwicklung einerseits und Lehre andererseits gleichwertige Aufgaben der Hochschule sind. Inhaltlich bedingen sie sich gegenseitig und führen damit beiderseits zu einer Steigerung der Qualität.

Über die Schwerpunktbildung in den Fachinstituten hinaus wird die individuelle, freie Forschung als eine wesentliche Quelle für innovative und kreative Ideen und wissenschaftliche Zielsetzungen nicht vernachlässigt und nach Möglichkeit gefördert.

Forschung und Entwicklung sind notwendig, um eine anwendungsbezogene akademische Lehre und Weiterbildung durchzuführen, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis befähigt. Dies gilt nicht nur für Master-Studiengänge, die forschungsbasiert sein müssen, um akkreditiert zu werden, sondern auch für die Bachelor-Studiengänge.

Die Studierenden profitieren einerseits von den zukunftsweisenden und innovativen Themen der Forschungsprojekte, andererseits wird die Möglichkeit eröffnet, an Forschungsprojekten direkt mitzuwirken. Dies ermöglicht vertiefte praktische Erfahrungen und stellt häufig Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern her. Die Auftraggeber wiederum profitieren unmittelbar von den Forschungsergebnissen und dem Kontakt zur Wissenschaft. Durch diesen Technologietransfer werden die Innovationsfähigkeit gesichert, Kompetenzen aufgebaut und ausgeweitet.

Forschung an der Hochschule Biberach findet in Kooperation mit kleinen, mittelständischen, aber auch großen Unternehmen statt. Ergänzend können diese Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Auch ausschließlich aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsvorhaben werden in alleiniger Verantwortung der Hochschule Biberach bearbeitet. Dabei reicht das Spektrum von der klassischen Auftragsforschung bis hin zu Verbundprojekten im Bereich der Grundlagenforschung.

Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, wie lege artis zu arbeiten, strikter Ehrlichkeit und kritischem Diskurs, die für alle wissenschaftlichen Disziplinen gleichermaßen gelten. Die hierbei einzuhaltenden Grundsätze definiert die Hochschule Biberach in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Dazu gehören u. a. der redliche Umgang mit Forschungsergebnissen und der ihnen zu Grunde liegenden Daten, Fakten und geistigem Eigentum, ebenso eine ordnungsgemäße Dokumentation, richtige und vollständige Quellenbezeichnung sowie das konsequente Anzweifeln eigener Ergebnisse. Diese Grundsätze gelten für alle an der Hochschule wissenschaftlich Tätigen und Studierenden, welche dadurch verpflichtet sind, diese Satzung ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu Grunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen. Die Satzung beruht maßgeblich auf den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) der DFG aus dem Jahr 2019.

In der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ist wissenschaftliches Fehlverhalten definiert und das Verfahren zum Umgang mit diesem geregelt.

Ombudsperson

Ansprechperson für Mitglieder und Angehörige der Hochschule Biberach in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist die Ombudsperson. Für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder für den Fall der Verhinderung ist zudem eine Vertretung benannt. Die Ombudsperson ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und zur Vertraulichkeit und Allparteilichkeit verpflichtet. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich an das Gremium Ombudsman für die Wissenschaft.

Ombudsperson

Kontakt

Stellvertreter der Ombudsperson

Kontakt

Kommission

Die Ständige Kommission ist zuständig für die Untersuchung von Vorwürfen zu Fehlverhalten in der Wissenschaft. Die Kommission wird auf Antrag der Ombudsperson oder eines ihrer Mitglieder aktiv. Für jedes Mitglied ist bei Ausfall oder Besorgnis der Befangenheit eine Vertretung benannt. Die Ombudsperson und ihre Vertretung gehören der Kommission als Gäste mit beratender Stimme an. Die Kommission tagt nichtöffentlich in mündlicher Verhandlung.

Kommissionsmitglieder:

Prof. Dr. Sybille Ebert (IAB)
+49 - (0) 7351 582-433
ebert@hochschule-bc.de

Stellvertretung: Prof. Dr.-Ing. Martin Becker
+49 - (0) 7351 582-253
becker@hochschule-bc.de

 

Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Schänzlin
+49 - (0) 7351 582-520
schaenzlin@hochschule-bc.de

Stellvertretung: Prof. Dr. Friedemann Hesse
+49 - (0) 7351 582-442
hesse@hochschule-bc.de

 

Prof. Dr. Katharina Zimmermann
+49 - (0) 7351 582-498
zimmermann@hochschule-bc.de

Stellvertretung: Prof. Dr. Stefan Ulreich
+49 - (0) 7351 582-545
ulreich@hochschule-bc.de

 

Dr. Stefan Hudjetz
+49 - (0) 7351 582-298
hudjetz@hochschule-bc.de

Stellvertretung: Dr. René Handrick
+49 - (0) 7351 582-440
handrick@hochschule-bc.de

 

Severin Mader (1. Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft)
severin.mader@hochschule-bc.de

Stellvertretung: Valentin Reiff (2. Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft)
valentin.reiff@hochschule-bc.de

Der vorliegende Bericht dokumentiert die Forschungsaktivitäten der Hochschule Biberach in den Jahren 2018 und 2019 und gibt einen Überblick über die im Jahr 2020 bisher realisierten Projekte. Im Rahmen der ausführlichen Darstellung der Fachinstitute der Hochschule werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die daran beteiligten Mitarbeiter*innen, Professor*innen und nicht zuletzt die Kooperationspartner*innen und Mittelgeber vorgestellt. Als weiterer Ausweis der wissenschaftlichen Arbeit finden sich dort zudem die Nachweise zur Vortrags- und Publikationstätigkeit.

Dienstleistungen

Neben der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten werden in den Fachinstituten der Hochschule Biberach auch Dienstleistungen angeboten. Einzelheiten dazu finden Sie bei den jeweiligen Fachinstituten.

Versuchshalle für Baustoff- und Bauteilprüfung – PÜZ-Stelle nach LBO (Öffentliche Baustoffprüfstelle)

Keinem Institut zugeordnet ist die unabhängige, bauaufsichtlich anerkannte Versuchshalle für Baustoff- und Bauteilprüfung der Hochschule Biberach.


Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne beim IAF: iaf@hochschule-bc.de